Schulungen

Brandschutzhelfer Ausbildung

  • Gefordert durch die ASR A 2.2 oder einer Gefährdungsbeurteilung. Ausgebildet wird nach den Richtlinien der DGUV 205 - 023
  • Sicherer Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, Bekämpfung von Enstehungsbränden ohne Eigengefährdung
  • Theorie und Praxis bei Ihnen vor Ort, Dauer ca. 3 - 4 Stunden
  • Digitale Dokumentation der durchgeführten Ausbildung, Erinnerungskontaktaufnahme bei Auffrischung (in der Regel alle 3-5 Jahre)

Erste-Hilfe Kurs - Führerschein

  • Kurs gemäß den Vorgaben § 19 Fahrer-erlaubnisverordung (FeV)
  • Richtiges Vorgehen und Handling in der Ersten Hilfe
  • Gemäß den Vorgaben 9 UE á 45 Minuten
  • Teilnehmerzertifikat

Lassen Sie sich beraten!

Ihr Ansprechpartner: Herr Bockje

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